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10.09.2010 - 06:19:11

23.06.2005
Modernes Wettbewerbsrecht beschlossen
"Das neue Wettbewerbsrecht ist ein wichtiger Schritt hin zu schnelleren und sichereren Investitionsentscheidungen, insbesondere für mittelständische Unternehmen."

Mit diesen Worten begrüßt Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement die heutige Einigung zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Vermittlungsausschuss. Damit wird deutsches an europäisches Wettbewerbsrecht angepasst.

Hiernach gelten künftig einheitliche Prinzipien für Vereinbarungen, die auf rein lokale oder regionale Märkte wirken, und für grenzüberschreitende Kooperationen und Absprachen.

So entsteht im Interesse der Unternehmen ein einheitliches Wettbewerbsrecht, dessen wesentliche Neuregelung darin liegt, dass das bisherige Anmelde- und Genehmigungssystem durch eine Selbsteinschätzung mit nachträglicher Kontrollmöglichkeit durch die Kartellbehörden ("Legalausnahme") ersetzt wird. Clement: "Wer die im Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt, benötigt keine ausdrückliche Genehmigung für Vereinbarungen mehr. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Abbau von Bürokratie."

Mit dem neuen Wettbewerbsrecht werden außerdem Schadensersatzansprüche bei Kartellrechtsverstößen gestärkt und schärfere Bußgelder bei Verstößen möglich. Damit wird europaweit vorbildlich sichergestellt, dass der Übergang vom Genehmigungssystem zum System der Legalausnahme nicht zu einer Schwächung des Wettbewerbs insgesamt führt.

Bundesminister Clement begrüßt darüber hinaus, dass der vorläufige Rechtsschutz im Eilverfahren gegenüber Freigabeentscheidungen des Kartellamtes wie im Regierungsentwurf vorgesehen zurückgeführt wird. So wird sichergestellt, dass wichtige Investitionsentscheidungen nicht mutwillig blockiert werden können.

Quelle: http://www.bmwa.bund.de

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