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NEWSTICKER (ARCHIV) |
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Archivierte Nachrichten |
10.09.2010 - 07:51:18 |
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19.11.2004 |
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Pressemitteilung des BMWA zur geplanten Novellierung des Vergaberechts
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Pressemitteilung
Clement: "Korruption bekämpft man durch Transparenz" Datum: 12.11.2004 "Korruption bekämpft man nicht durch einen Wust an Vorschriften. Korruption bekämpft man durch Transparenz", erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement heute. "Mit der bevorstehenden Neuordnung des Vergaberechts wollen wir deshalb auch neue Maßstäbe für den Kampf gegen die Korruption setzen. Der von uns vorgelegte Entwurf verpflichtet künftig die öffentlichen Auftraggeber, jede geplante Vergabe öffentlicher Aufträge vorher in einem geeigneten Medium, vorzugsweise im Internet, anzuzeigen und danach bekannt zu geben, wer den Auftrag erhalten hat und zu welchem Preis. Damit entziehen wir Korruptionsversuchen von vornherein den Boden." Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat im Oktober Arbeitsentwürfe zur geplanten Neuregelung des Vergaberechts vorgestellt und damit der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information und Stellungnahme gegeben. Ein Leitmotiv der Entwürfe ist verstärkte Transparenz im öffentlichen Auftragswesen. Dies wurde von Transparency International Deutschland bereits ausdrücklich begrüßt. Die Arbeitsentwürfe sehen im Vergleich zur jetzigen Rechtslage erheblich erweiterte Bekanntmachungsverpflichtungen vor. Für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, die der deutsche Gesetzgeber unabhängig vom zwingenden EU-Recht regeln kann, gilt danach: Ab einer Geringfügigkeitsgrenze von 7.500 Euro muss jeder öffentliche Auftraggeber an geeigneter und leicht auffindbarer Stelle darüber informieren, dass er beabsichtigt, einen Auftrag zu vergeben. Dadurch werden die Öffentlichkeit und auch interessierte Unternehmer in weit höherem Maße als bisher über die Vergabeverfahren der öffentlichen Hand informiert. Nach der Vergabe muss der Auftraggeber im gleichen Medium bekannt geben, wer den Auftrag bekommen hat und zu welchem Preis. Das derzeit geltende Vergaberecht sieht zwar einen Vorrang der öffentlichen Ausschreibung vor. In der Praxis werden allerdings wesentlich häufiger die Vergabeverfahren der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe gewählt. Diese Verfahren entbehren aber bislang jeglicher Transparenz. Deshalb sieht das neue Recht stärkere Transparenzverpflichtungen auch für diese Verfahren vor. Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Arbeitsentwürfe sehen daneben die Einführung eines bundesweiten Registers über unzuverlässige Unternehmen vor. Damit soll das Wissen über in der Vergangenheit aufgetretene Korruptionsfälle, das bei einem öffentlichen Auftraggeber vorhanden ist, künftig auch allen anderen öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung stehen. Einen wesentlichen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung leistet auch die erhebliche Verschlankung und Vereinfachung des Vergaberechts, die die Arbeitsentwürfe vorsehen. Das derzeitige komplexe Vergaberecht verursacht nicht nur unnötige Bürokratie und Kosten, sondern fördert durch seine Unübersichtlichkeit auch die Neigung, Vorschriften zu umgehen. |
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit |
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