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10.09.2010 - 07:54:59

19.11.2004
Bundesrechnungshof: Mißachtung des Vergaberechts durch öffentliche Auftraggeber
Die Mitarbeiter der VergabeReport-Hotline werden oft gefragt, ob im VergabeReport auch wirklich alle öffentlichen Ausschreibungen zu finden sind. Unsere Antwort lautet immer, dass dies schon deshalb nicht gewährleistet ist, weil viele öffentlichen Beschaffungen gar nicht öffentlich ausgeschrieben werden, obwohl dies aus rechtlicher Sicht notwendig wäre. Diese Aussage wurde (uns) nun auch von prominenter Stelle bestätigt. Der Bundesrechnungshof kritisiert in seinem Bericht vom November 2004, dass bei vielen Behörden 50 % der getätigten Vergaben nicht korrekt ausgeschrieben wurden.



Auszug aus dem Bericht:
Feststellungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung
Mangelhafte Anwendung des Vergaberechts
Die Vergabe von Aufträgen durch Dienststellen und Zuwendungsempfänger des Bundes ist oft mangelhaft. Vielfach ignorieren öffentliche Auftraggeber grundlegende Prinzipien des Vergaberechts und nehmen dabei finanzielle Risiken für den Bund in Kauf. Das hat der Bundesrechnungshof bei einer Querschnittsprüfung bei 25 öffentlichen Auftraggebern festgestellt.

Bund, Länder und Gemeinden vergeben jährlich Aufträge in Höhe von rund 250 Mrd. Euro. Sie sind nach europäischem und nationalem Recht verpflichtet, die Aufträge in wettbewerblichen, nicht diskriminierenden und objektiv nachprüfbaren Verfahren zu vergeben. Die Vergaben sind grundsätzlich in öffentlicher Ausschreibung vorzunehmen. Verstöße gegen das Vergaberecht können etwa Schadensersatzansprüche unterlegener Anbieter begründen und so zu erheblichen Kosten für die öffentliche Hand führen. Werden die Grundsätze des europäischen Vergaberechts verletzt, kann dies ebenfalls zu Haushaltsrisiken führen. Beispielsweise können europäische Fördermittel entfallen.

Der Bundesrechnungshof stellte bei seiner Prüfung folgende Mängel fest:
- Die Mehrheit der geprüften Auftraggeber vergab mehr als 50 % ihrer Aufträge entweder "freihändig" (ohne Ausschreibung) oder in beschränkten Ausschreibungen. Zulässige Ausnahmegründe lagen nicht vor.
- Die überwiegende Zahl der Ausschreibungsverfahren wies erhebliche Verfahrensmängel auf. Häufig verstießen die Verdingungsunterlagen gegen das Diskriminierungsverbot, weil z. B. ohne Begründung nationale statt internationale Normen verwendet wurden. Angebots- und Zuschlagsfristen wurden unzulässig verkürzt, oder es wurden nicht zulässige Kriterien bei der Angebotsbewertung angewandt.

Die Dokumentation der Verfahren im Vergabevermerk wies bei allen geprüften Auftraggebern teilweise erhebliche Mängel auf. In vielen Fällen fehlte der Vergabevermerk ganz.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Bundesministerium) wies darauf hin, dass gegenwärtig eine Arbeitsgruppe mit der Optimierung des Vergabewesens befasst sei. Eine "Verschlankung" des Vergaberechts werde für eine bessere Akzeptanz bei den Auftraggebern sorgen.

Die geringe Bereitschaft der geprüften Stellen, Vergabeverfahren wettbewerbsgerecht zu gestalten, ist offensichtlich. Daher empfiehlt der Bundesrechnungshof dem für Vergaberecht federführenden Bundesministerium, nicht nur den Bürokratieabbau voranzutreiben. Daneben sollte es im Rahmen der anstehenden Novellierung und durch flankierende Maßnahmen gegenüber den Ressorts die Akzeptanz für wettbewerbsgerechtes Verhalten steigern.

Weitere Informationen:
Bundesrechnungshof - Bericht 2004


Quelle: Bundesrechnungshof

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