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08.09.2010 - 23:56:21

09.11.2004
Software-Ausschreibungen und Vergaberecht
Öffentliche Auftraggeber mißachten bei Software-Ausschreibungen zugunsten von Open Source Software überwiegend das geltende Vergaberecht. Zu dieser Auffassung kommt Prof. Dirk Heckmann auf einer Tagung des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW). Öffentliche Auftraggeber dürfen nicht wissentlich Anbieter ausschließen und müssen neutral ausschreiben. Dies schliesse die Vorfestlegung auf Open Source aus. Eine Festlegung auf bestimmte Technologien, Anbieter etc. muss von der ausschreibenden Stelle immer nachvollziehbar begründet werden.



Werden die Vergabevorschriften nicht beachtet, droht die Unwirksamkeit der Ausschreibung und evtl. sogar Schadensersatzforderungen von unterlegenen Konkurrenten. Dies betrifft natürlich nicht nur Software-Ausschreibungen, sondern ist immer wieder ein Problem bei öffentlichen Ausschreibungen.Teilweise herrscht bei den ausschreibenden Stellen eine große Unkenntnis bezüglich des Vergaberechts, teilweise werden über Spezifikationen aber auch bewußt bestimmte "gewollte" Anbieter bevorzugt.



Einen Artikel zum Thema finden Sie bei heise-online:
www.heise.de



Weitere Informationen zum Vergaberecht:

VergabeReport - Serviceseiten

www.vergabe.de
www.vergabewelt.de
www.vergabedatenbank.de


Quelle: VergabeReport.de, heise.de

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