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NEWSTICKER (ARCHIV) |
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Archivierte Nachrichten |
08.09.2010 - 23:56:21 |
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09.11.2004 |
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Software-Ausschreibungen und Vergaberecht
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Öffentliche Auftraggeber mißachten bei Software-Ausschreibungen zugunsten von Open Source Software überwiegend das geltende Vergaberecht. Zu dieser Auffassung kommt Prof. Dirk Heckmann auf einer Tagung des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW). Öffentliche Auftraggeber dürfen nicht wissentlich Anbieter ausschließen und müssen neutral ausschreiben. Dies schliesse die Vorfestlegung auf Open Source aus. Eine Festlegung auf bestimmte Technologien, Anbieter etc. muss von der ausschreibenden Stelle immer nachvollziehbar begründet werden.
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Quelle: VergabeReport.de, heise.de |
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