|
NEWSTICKER (ARCHIV) |
|
Archivierte Nachrichten |
10.09.2010 - 07:03:56 |
|
28.10.2004 |
|
Öffentliche Ausschreibungen: Europäische Kommission drängt Deutschland und andere Mitgliedsländer zur Durchsetzung von EU-Recht
|
|
Die Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, weil das Land einem früheren Urteil des Gerichtshofs nicht Folge geleistet hat, wonach es die unrechtmäßige Vergabe von Aufträgen für die Abwassersammlung in Bockhorn und die Abfallbeseitigung in Braunschweig (jeweils in Niedersachsen) hätte berichtigen müssen. Die Kommission beantragt, dass der Gerichtshof Zwangsgelder in Tagessätzen zu 31 680 € bzw. 126 720 € verhängt. Die Kommission verklagt darüber hinaus Frankreich wegen Unvereinbarkeit seines Stadtentwicklungsgesetzes mit dem EU-Vergaberecht. Ferner fordert die Kommission Dänemark formell auf, Nachprüfungsverfahren einzurichten, die es ermöglichen, eine Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags auszusetzen bzw. aufzuheben, solange ein Verstoß noch korrigiert werden kann. Italien wird formell aufgefordert, die Vergabe einer Reihe von Wasserbauaufträgen ohne vorherigen Wettbewerb zu korrigieren. Die Niederlande werden schließlich aufgefordert, die Verlängerung eines Lieferauftrags für Leitplanken ohne vorherigen Wettbewerb zu korrigieren. Die formellen Aufforderungen der Kommission ergehen in Form so genannter ‚mit Gründen versehener Stellungnahmen‘ (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag). Wenn die Kommission darauf keine zufrieden stellenden Antworten erhält, kann sie die Angelegenheiten vor den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften bringen. Nach Prüfung neuer italienischer Rechtsvorschriften hat die Kommission im Übrigen beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien einzustellen, das das Verfahren zur Auswahl eines Wirtschaftsteilnehmers für kommunale Dienstleistungen betraf.
Das gemeinschaftliche Vergaberecht fordert offene und transparente Ausschreibungsverfahren. Auf diese Weise sollen der Wettbewerb gefördert und die Korruption wirksamer bekämpft werden. Darüber hinaus profitieren die Steuerzahler von besseren Dienstleistungen und einer rationelleren Verwendung öffentlicher Gelder. Eine im Februar 2004 veröffentlichte Studie (vgl. IP/04/149) hat gezeigt, dass die öffentlichen Auftraggeber aufgrund der Vergaberichtlinien ungefähr 30% weniger für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge zahlen mussten. Ebenfalls im Februar verabschiedete die EU ein Legislativpaket, das die Richtlinien klarer, moderner und einfacher machen soll, damit noch größere Einsparungen erzielt werden können (siehe IP/04/150). Weitere Informationen: Pressedienst der Europäischen Kommission |
Quelle: EU Pressedienst - IP/04/1294 |
zurück zum Archiv |