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08.09.2010 - 23:30:40

02.06.2004
Bundesregierung beschließt Bürokratieabbau - auch im Vergaberecht
Kabinett beschließt 29 Vorschläge zum Bürokratieabbau


Das Bundeskabinett hat heute (12.05.2004) 29 Verfahrensregelungen verabschiedet, mit deren Abbau Deregulierung und Entbürokratisierung in Deutschland vorangebracht werden


Die Regelungen stellen eine Auswahl von Investitionshemmnissen dar, die drei Testregionen - die Freie Hansestadt Bremen, Westmecklenburg und Ostwestfalen-Lippe - zusammen mit der Bertelsmann-Stiftung seit Sommer 2003 identifiziert haben.


Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement: "Heute haben wir uns auf einen ersten Teil von Regelungen verständigt, die wir außer Kraft setzen oder reformieren werden und mit denen wir das Projekt des "Masterplans Bürokratieabbau" meines Kollegen Otto Schily ergänzen. Ich freue mich, dass alle Ressorts an dem heute beschlossenen Konzept "Bürokratieabbau von unten" tatkräftig und konstruktiv mitgewirkt haben. Im Ergebnis können wir damit 29 von insgesamt 34 Vorschlägen, die aus den Testregionen gekommen sind, realisieren."


Der Minister weiter: "Ein größerer Freiraum für unternehmerisches Engagement erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, und zwar ganz besonders des Mittelstandes. Dies stützt das allmählich anziehende Wachstum und sorgt für mehr Arbeit in unserem Land.


So werden wir das Vergaberecht verschlanken, das in seiner heutigen Fassung nicht nur eine Vielzahl von Doppelungen oder Wiederholungen enthält, sondern zum Teil regelrecht überflüssig ist. Indem wir solche Vorschriften streichen, tragen wir zur Vermeidung von Missverständnissen, von Verzögerungen und überflüssigen Nachprüfungsverfahren bei und machen das Vergaberecht so Anwender-freundlich."


Oberhalb der von der EU festgesetzten Schwellenwerte werden die Vergabeverfahren für alle Aufträge in einer einheitlichen Vergabeverordnung geregelt. Auf Aufträge im Liefer- und Dienstleistungsbereich unterhalb der Schwellenwerte wird die neue Vergabeverordnung entsprechend angewendet; im Baubereich bleibt es bei der Verdingungsordnung für Bauleistungen, die allerdings erheblich entschlackt wird. Auf die entsprechenden Eckpunkte hat sich das Kabinett heute verständigt.


Minister Clement: "Insgesamt gestalten wir die Vergabevorschriften transparenter und reduzieren sie um mehr als die Hälfte.


Wir entrümpeln - übrigens auch auf Drängen des Bundesrates - das Arbeitsstättenrecht, indem wir starre und schwer handhabbare Regelungen aussondern und durch flexible Grundvorschriften ersetzen. Hierdurch erhalten die Unternehmen mehr Handlungsfreiheit bei der Gestaltung der Arbeitsräume und Potenzial zur Kostenersparnis.


Das bestehende System mit 80 Unfallversicherungsträgern in 16 Bundesländern führt dazu, dass Betriebe häufig unkoordiniert überwacht werden. Durch die von uns vorgeschlagene Zusammenführung des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vollzugs im Arbeitsschutz wollen wir diese Tätigkeiten bündeln und die Unternehmen so von unnötigem Verwaltungsaufwand entlasten."


Zur Umsetzung der heute beschlossenen Vorschläge wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit - wo dies nicht in entsprechenden Spezialgesetzen erfolgt - bis zum Sommer dieses Jahres den Entwurf eines bundesweit geltenden Artikelgesetzes vorlegen.


Clement: "Wir müssen mit dem Abbau von unnötigen bürokratischen Lasten im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zügig vorankommen. Ich hoffe sehr, dass alle Beteiligten die Dringlichkeit des Projekts erkennen und das Ihre tun, damit wir unser Zwischenziel erreichen. Denn wir werden hier nicht Halt machen, sondern uns im nächsten Schritt weitere Vorschläge aus den bisherigen drei und weiteren Regionen vornehmen." Der Minister: "Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe, und zwar für ganz Deutschland."


Weiterführende Informationen:
Liste der am 12. Mai 2004 beschlossenen Regelungen "Bürokratieabbau von unten"

Quelle: http://www.bmwa.bund.de

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