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10.09.2010 - 06:59:38

02.06.2004
Die Sünden bei der öffentlichen Vergabe
Nun ist es amtlich: Deutsche (und andere) Behörden schreiben nicht vergaberechts-konform aus. Was der Redaktion des VergabeReports täglich auffällt, ist nun auch den Wettbewerbshütern in Berlin und Brüssel zu Ohren gekommen. Ausschreibungen entsprechen oft nicht den gesetzlichen Anforderungen, weil bewußt oder ungewollt bestimmte Hersteller bevorzugt werden. Dies geschieht vor allem dadurch, dass die Beschaffungsspezifikationen so formuliert werden, dass nur ein bestimmter Anbieter ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot abgeben kann. Stattdessen müssten die Ausschreibungen neutral formuliert sein, dürfen in der Regel keine Anbieter und/oder Produktnamen nennen oder zumindest den Zusatz "oder gleichwertiges" enthalten.


http://www.heise.de meldet dazu:


"Beim Richtfest der AMD-Fabrik in Dresden spielte selbst Bundeskanzler Schröder darauf an: Bei deutschen Behörden wurden anscheinend Intel-Chips denen des Konkurrenten AMD gegenüber bevorzugt. Diesem Vorwurf haben sich auch die Wettbewerbshüter der Europäischen Kommission angenommen. [...] Die Kommission hegt den Verdacht, daß die in öffentlichen Ausschreibungen festgelegten technischen Anforderungen AMD systematisch benachteiligen. [...] Nach den EU-Ausschreibungsregeln ist es verboten, Komponenten eines bestimmten Anbieters verbindlich vorzuschreiben. [...] "

Quelle: heise.de

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