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08.09.2010 - 23:59:03

04.12.2003
Bundeskartellamt dringt auf Marktöffnung im öffentlichen Personennahverkehr
Das Bundeskartellamt in Bonn hat das Vorhaben der DB Regio AG (DB Regio) und der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (üstra), im Rahmen des Gemeinschaftsunternehmens üstra inalliance AG (intalliance) ihre Aktivitäten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Großraum Hannover zusammenzuführen, freigegeben. Die Freigabe steht aber unter der auflösenden Bedingung einer wettbewerblichen Vergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV in der Region Hannover.
Die auflösende Bedingung gewährleistet eine schrittweise Marktöffnung. So müssen unmittelbar nach dem Auslaufen bestehender Verträge zum 01.01.2007 mindestens 30 % der SPNV-Leistungen der DB Regio und zum 01.01.2010 mindestens 50 % der Busverkehrsleistungen der üstra in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Bis spätestens zum 01.01.2013 muss die Region Hannover als zuständiger Aufgabenträger des ÖPNV dann sämtliche von üstra erbrachten Busverkehrsleistungen und sämtliche von der DB Regio in der Region erbrachten Verkehrsleistungen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) europaweit im Wettbewerb vergeben.
Derzeit erbringt die DB Regio auf der Grundlage eines bis Ende 2006 befristeten Verkehrsvertrages mit der Region Hannover den gesamten SPNV im maßgeblichen Marktraum Hannover. Über ihre Regionalbus-Tochtergesellschaften ist sie heute jedoch darüber hinaus auch im straßengebundenen ÖPNV im Großraum Hannover tätig. Bei der üstra handelt es sich um das mit weitem Abstand führende kommunale Verkehrsunternehmen im Großraum Hannover. Aufgrund der starken Überschneidungen der Betätigungsfelder kommt es im Marktraum Hannover zu gemeinsamen Marktanteilen von deutlich über 80 %.
Kartellamtspräsident Böge: „Der geplante Zusammenschluss hätte zur Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der DB Regio und der üstra auf dem ÖPNV-Markt im Großraum Hannover geführt und wäre ohne eine effektive Öffnung des Marktes für mehr Vergabewettbewerb zu untersagen gewesen. Durch die mit den beteiligten Unternehmen und den betroffenen Aufgabenträgern abgestimmten Bedingungen entfällt die Verstärkungswirkung des Zusammenschlusses. Der ÖPNV-Markt Hannover wird damit sogar erstmals für einen effektiven Vergabewettbewerb geöffnet. Sollte die wettbewerbliche Öffnung des ÖPNV-Marktes Hannover im festgelegten Umfang unterbleiben, entfällt auch die Freigabe des Zusammenschlusses.“
Der ÖPNV weist die Besonderheit auf, dass die Marktstruktur derzeit durch regionale oder lokale Monopole gekennzeichnet ist. Die aktuell sehr geringe Wettbewerbsintensität beruht in erster Linie auf der praktischen Handhabung des Regulierungsrahmens, insbesondere der entsprechenden Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Der geringe Wettbewerbsdruck im ÖPNV hat auf europäischer Ebene zwar zu Initiativen geführt, die zu einer Ausweitung der wettbewerblichen Vergabe von Verkehrsleistungen führen sollen. Es ist jedoch derzeit noch nicht absehbar, wann und in welcher Form dieser politische Prozess abgeschlossen sein wird. Dennoch hat der in Ansätzen erkennbare Liberalisierungsdruck bei vielen Verkehrsunternehmen zu Überlegungen geführt, wie dem möglicherweise zunehmenden Wettbewerb Rechnung getragen werden kann. In vielen Fällen spielt dabei die Zusammenarbeit mit marktstarken Verkehrsunternehmen wie z. B. der DB AG eine wichtige Rolle. Hieraus ergibt sich jedoch die Gefahr, dass die erhofften Liberalisierungserfolge konterkariert werden, weil die Verkehrsunternehmen im Vorgriff auf die Liberalisierung durch Zusammenschlüsse ihre derzeitige Marktstellung absichern und verstärken. Andererseits ist aber anzuerkennen, dass im Falle einer effektiven Liberalisierung auch eine Anpassung der Unternehmensstrukturen der ÖPNV-Anbieter erforderlich ist.
Laut Böge trägt die nunmehr getroffene Entscheidung des Bundeskartellamtes dem Zielkonflikt, der derzeit für den ÖPNV kennzeichnend ist, in besonderem Maße Rechnung: „Auf der einen Seite wird dem kommunalen Verkehrsunternehmen üstra, das nach eigenem Bekunden derzeit über eine geringe Wettbewerbsfähigkeit verfügt, eine Kooperation mit der DB Regio nicht grundsätzlich verweigert. Auf der anderen Seite wird durch die festgelegten auflösenden Bedingungen vermieden, dass der Wettbewerb nachhaltig geschädigt und die angestrebten Liberalisierungserfolge im ÖPNV aufs Spiel gesetzt werden.“

Quelle: http://www.bundeskartellamt.de/

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