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09.09.2010 - 00:00:48

30.04.2003
Die neue VOB
Die neue VOB - Ausgabe 2002

Die VOB bleibt auch weiterhin die "VOB" und doch erhält die "Verdingungsordnung für Bauleistungen", die erstmals im Mai 1926 erschien, einen neuen Namen. So wie die VOB nunmehr schon über 76 Jahre immer weiter fortentwickelt wird, hat nun auch ihre vollständige Bezeichnung eine zeitgemäße Aktualisierung erfahren und trägt ab der hier vorliegenden Ausgabe 2002 den Namen: "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)".

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) stellt auch weiterhin ein wichtiges Regelwerk bei der Vergabe und Durchführung von Bauaufträgen dar. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), mit einer paritätischen Besetzung seiner Gremien von Auftragnehmer- und Auftraggeberseite steht als Garant für die Ausgewogenheit der VOB und ist verantwortlich für deren Fortentwicklung und ständige Aktualisierung.

Zu VOB Teil A
Nach den umfangreichen Änderungen der VOB 2000, die vor allem den Teil A betrafen, wurde in der VOB 2002 insbesondere der Teil B in Anpassung an das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen und das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz umfassend überprüft und geändert.

Durch die Umsetzung der Richtlinie 2001/78/EG über die Verwendung von Standardformularen wurde die Einführung neuer Bekanntmachungsmuster in den Anhängen der Abschnitte 2-4, sowie wenigen redaktionellen Änderungen, erforderlich.

Zu VOB Teil B
Inhaltlich bedeutend sind unter anderem die wichtige Verdoppelung der Regelgewährleistungsfristen des § 13 Nr. 4 VOB/B in Annäherung an die Festlegung des neuen BGB sowie Änderungen im Bereich der Sicherheitsleistungen, § 17 Nr. 4 und 8 VOB/B (Ausschluss der Bürgschaft auf erstes Anfordern, Rückgabe von Bürgschaften innerhalb von 2 Jahren, soweit nichts anderes vereinbart ist). Insgesamt wurden durch die Gesamtheit der Änderungen die Interessen der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite gleichermaßen ausgewogen berücksichtigt.

Zu VOB Teil C
Die ATV der VOB - Ausgabe 2002 lösen die ATV der VOB - Ausgabe 2000 ab. Alle DIN-Normzitate wurden geprüft und ggf. aktualisiert; damit wird den in § 9 Nr. 4 Abs. 2 VOB/A umgesetzten einschlägigen europäischen Vergabebestimmungen zur Bezugnahme auf technische Spezifikationen entsprochen.

Als neue Norm wurde die ATV DIN 18321 "Düsenstrahlarbeiten" in die VOB Teil C aufgenommen. Die folgenden acht Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen wurden fachtechnisch überarbeitet:

ATV DIN 18325 "Gleisbauarbeiten"
ATV DIN 18336 "Abdichtungsarbeiten"
ATV DIN 18349 "Betonerhaltungsarbeiten"
ATV DIN 18354 "Gussasphaltarbeiten"
ATV DIN 18361 "Verglasungsarbeiten"
ATV DIN 18379 "Raumlufttechnische Anlagen"
ATV DIN 18380 "Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen"
ATV DIN 18381 "Gas-, Wasser- und Abwasser-lnstallationsanlagen innerhalb von Gebäuden" unter dem neuen Titel: "Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden"

Die VOB kann als Buch bestellt oder online eingesehen werden (kostenpflichtig) unter:
http://www.din-bauportal.de

Quelle: www.din-bauportal.de

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