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10.09.2010 - 06:18:02

02.12.2002
Neues Vertrags- und Vergaberecht: VOB 2002 und VOF 2002
Aufgrund rechtlicher Änderungen in anderen Bereichen (BGB) und um europäischen Anforderungen zu genügen, wurden die vergaberechtlichen Bestimmungen VOB und VOF geändert.

Die VOB regelt mit ihren drei Teilen die Vergabe, Durchführung und Abwicklung von Bauvorhaben. Jetzt wurde die VOB wieder einmal in allen drei Teilen überarbeitet, um rechtlich und technisch auf dem aktuellen Stand zu sein. Die Änderungen der VOB/A wurden notwendig, weil die EU neue Veröffentlichungsformulare zur EU-weiten Veröffentlichung von Ausschreibungstexten vorschreibt. Die VOB/B wurde den letzten Änderungen im BGB angepaßt und es wurden Kritikpunkte gem. Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Die VOB/C wird geänderten technischen Anforderungen Rechnung tragen. Sie ist aber noch nicht vollständig überarbeitet; die Fertigstellung wird für Mitte Dezember erwartet.

Im einzelnen wurden 18 Änderungen an der VOB/B vorgenommen. Da die VOB aber kein Gesetz ist, sondern nur eine Zusammenstellung von Vertragsbedingungen (wie AGB), werden die Änderungen bei bereits abgeschlossenen Verträgen nicht automatisch wirksam. Sie gelten nur, wenn die VOB/B in der aktuellen Form in zukünftigen Verträgen wirksam Vertragsbestandteil wird.

Über weitere Einzelheiten werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Quelle: VergabeReport intern/tb

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