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10.09.2010 - 07:10:57 |
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28.10.2002 |
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Binnenmarkt: Veranstaltung in Brüssel soll erste Erfolge des SOLVIT-Netzes untermauern, das Bürgern und Unternehmen zu ihrem Recht verhilft
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IP/02/1558
Brüssel, 28.Oktober 2002 Die Europäische Kommission veranstaltet am Vormittag des 30. Oktober beim Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU in Brüssel eine Konferenz. Sie soll das Problemlösungsnetz SOLVIT und seine Vorteile für Bürger und Unternehmen stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken. Die SOLVIT-Stellen, eine je Mitgliedstaat, bilden zusammen ein Netz, das seit dem 22. Juli 2002 in Betrieb ist und bereits einige praktische Probleme gelöst hat. SOLVIT soll den Nutzer helfen, ihre Binnenmarktrechte in Anspruch zu nehmen und durchzusetzen, falls Behörden geltendes EU-Recht nicht korrekt anwenden; dies kann z. B. vorkommen, wenn sie die Absicht haben irgendwo in der EU zu arbeiten, ein Unternehmen zu gründen bzw. Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Gestützt auf ein Online-Datenverwaltungssystem bemüht sich das SOLVIT-Netz, für jedes Problem binnen zehn Wochen eine Lösung zu finden. Bei der Kommission akkreditierte Journalisten sind herzlich zu der Konferenz eingeladen. Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein bemerkte: "Wenn Bürger und Unternehmen nicht zu ihrem Recht kommen, weil EU-Recht nicht richtig angewandt wird, dann soll SOLVIT ihnen helfen, das Problem schnellstens aus der Welt zu schaffen. Es ist ermutigend, dass SOLVIT bereits einige Male erfolgreich war. Es kann aber nur funktionieren, wenn die EU-Bürger wissen, dass das Netz existiert; deshalb die Konferenz. Jeder hat das Recht, ohne Einschränkungen vom Binnenmarkt zu profitieren; wer daran gehindert wird, hat Anspruch auf die Hilfe des SOLVIT-Netzes und der anderen Beratungs- und Problemlösungsstellen der Kommission. Wir möchten, dass uns die Wirtschaftsverbände und Verbraucherorganisationen dabei helfen, diese Nachricht zu vermitteln." Das Netz hat seit seiner Inbetriebnahme am 22. Juli schon 52 Fälle behandelt. So wurde z. B. ein schwedisches Unternehmen daran gehindert, Feuerlöscher in Frankreich zu vertreiben, obwohl sie der europäischen Norm entsprachen. Mit der Hilfe der französischen SOLVIT-Stelle gelang es, die Hürde aus dem Weg zu räumen. Ein portugiesischer Mitbürger, der in Deutschland gearbeitet hatte, setzte sich in seinem Heimatland zur Ruhe. SOLVIT verhalf ihm innerhalb eines Monats zu einem Dokument, das aufgrund bürokratischer Hindernisse in Deutschland zurückgehalten wurde, das er aber benötigte, um seine vollen Rentenansprüche durchzusetzen. Wenn EU-Bürger oder -Unternehmen das Gefühl haben, dass ihnen Binnenmarktrechte aufgrund fehlerhafter Anwendung des Gemeinschaftsrechts vorenthalten werden, können sie sich an eine SOLVIT-Stelle in ihrem Heimat- oder Niederlassungsmitgliedstaat wenden. Die SOLVIT-Stellen in den Mitgliedstaaten haben den speziellen Auftrag, Probleme zu lösen. Sie sind Teil der öffentlichen Verwaltung in den Mitgliedstaaten und EU-weit vernetzt. Wenn eine SOLVIT-Stelle sich davon überzeugt hat, dass ein vorgetragener Fall tatsächlich ein Problem darstellt, wird es sich im Namen des betroffenen Bürgers oder Unternehmens an die zuständige Behörde wenden. Eine Empfehlung der Kommission regelt die Rechte und Pflichten der betroffenen Beschwerdeführer und Behörden. Demnach ist die SOLVIT-Stelle des Mitgliedstaats, in dem das Problem aufgetreten ist, für die Lösung des Falls zuständig. Durch „elektronischen Handschlag" vereinbaren die SOLVIT-Stellen in den beiden betroffenen Mitgliedstaaten, alles Nötige zu tun, um innerhalb von zehn Wochen eine Lösung zu finden, die im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht steht. Die Kommission behält sich das Recht vor, juristische Schritte einzuleiten, falls sie den Eindruck hat, dass dies nicht der Fall sein könnte. Das SOLVIT-System ist kostenlos. Über folgende Webadresse kann direkt Kontakt zu allen SOLVIT-Stellen aufgenommen werden: http://europa.eu.int/comm/internal_market/solvit Auch der "Wegweiserdienst" der Kommission (siehe IP/02/1110) kann Bürger an SOLVIT verweisen. Der Wegweiserdienst berät und informiert die Bürger persönlich über das Gemeinschaftsrecht und "weist ihnen den Weg" zu weiteren Hilfemöglichkeiten. Die Bürger erreichen den Wegweiserdienst über: das Call-Center von Europa Direkt unter der in allen Mitgliedstaaten gültigen, gebührenfreien Telefonnummer 00800 67891011; die Internet-Webseite "Dialog mit Bürgern': http://europa.eu.int/citizensrights/signpost/front_end/signpost_de.htm Sowohl der Wegweiserdienst als auch SOLVIT sind Teil der Kommissionsinitiative "Dialog mit Bürgern und Unternehmen". Der "Dialog" soll dazu dienen, den Bürgern und Unternehmen ihre Rechte stärker bewusst zu machen und mit ihnen über Probleme bei der Inanspruchnahme von Rechten zu reden. Bei der Kommission akkreditierte Journalisten sind herzlich zu der Veranstaltung eingeladen; bei Vorlage des Presseausweises erhalten sie Zutritt zu den Konferenzräumen beim Wirtschafts- und Sozialausschuss, rue Ravenstein 2, 1000 Brüssel. Das ausführliche Programm ist abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/internal_market/solvit/conference2002 |
Quelle: www.europa.eu.int |
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