|
NEWSTICKER (ARCHIV) |
|
Archivierte Nachrichten |
09.09.2010 - 00:24:22 |
|
30.11.2007 |
|
Neues Klassifizierungssystem (CPV-Codes) im Jahr 2008
|
|
Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, die das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge („Common Procurement Vocabulary“/ CPV) aktualisiert, das das EU-weite Klassifizierungssystem für die Auftragsvergabe im öffentlichen Beschaffungswesen darstellt. Das neue System wird benutzerfreundlicher sein und den jüngsten Entwicklungen im technologischen Bereich Rechnung tragen, was es den Unternehmen und den KMU erleichtern dürfte, ihre Produkte und Dienstleistungen an die öffentlichen Behörden in der EU zu verkaufen. Täglich werden alle öffentlichen Auftragsmöglichkeiten im Wert von fast 1 Mrd. EUR in die "Tenders Electronic Daily (TED) database" (http://ted.europa.eu) eingespeichert, in der alle EU-Ausschreibungen veröffentlicht werden. Das CPV hilft den EU-Unternehmen dabei, diese Aufträge leicht ausfindig zu machen, und zwar unabhängig von der Originalsprache der Ausschreibungsbekanntmachung, was dem Wettbewerb, der Effizienz und der Transparenz zu Gute kommt.
Dazu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy: „Das neue und verbesserte CPV ist ein modernes Instrument für die Unternehmen, das ihnen das Leben leichter machen wird, sowie für die 26.000 öffentlichen Behörden, die pro Jahr ihre Aufträge online veröffentlichen. Die Unternehmen haben auch die Möglichkeit, elektronisch über Aufträge informiert zu werden, die in ihren Geschäftsbereich fallen. Die Suche nach Auftragsmöglichkeiten wird einfach und direkt sein, unabhängig davon, welchen Standort ein Unternehmen in der EU hat." Wozu dient das neue „Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge“? Das CPV wurde zu einer benutzerfreundlicheren Klassifizierung umgestaltet und an die Bedürfnisse des elektronischen Zeitalters angepasst, so wie im Aktionsplan über die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehen (s. IP/05/66). Auch wurde es gemäß der jüngsten Entwicklungen im Bereich Technologie und Dienstleistungen aktualisiert. Die Aktualisierung des CPV ist das Ergebnis bislang noch nie dagewesener Konsultationen mit dem privaten und dem öffentlichen Sektor in der gesamten EU sowie einer ausführlichen vergleichenden Studie über andere vorhandene Klassifikationssysteme für Unternehmen (s. IP/06/272). Der Schwerpunkt lag auf einer rationalisierteren Struktur, die den Käufern dient und das CPV stärker auf das Produkt und weniger auf das Material ausrichtet. Die letzte CPV-Version enthielt beispielsweise unterschiedliche Codes für Stühle, je nachdem, ob sie aus Plastik, Holz oder Metall bestanden. Nun liegt der Schwerpunkt auf dem Produkt selbst (d.h. den Stühlen) und weitere Spezifikationen, falls vorhanden, sind unter Verwendung entsprechender Codes des zusätzlichen Vokabulars hinzuzufügen. Um das CPV den Standards des Zeitalters der elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge anzupassen, wurde ein umfassendes System von 1 000 Attributen geschaffen, die die 9 000 Hauptcodes ergänzen. Die Hauptelemente der Leistungsbeschreibung von Aufträgen lassen sich nun mit Hilfe der geeigneten Codes des Zusatzvokabulars vollständig beschreiben und übersetzen (wie Material, Form, Betriebsform, Verwendungszweck usw.). Bei einfachen und allgemeinen Aufträgen dürfte dies die Zeit für die Ausarbeitung und Übersetzung der Leistungsbeschreibung verkürzen. Viele neue Bereiche werden nun vom CPV eingehender erfasst: Dazu zählen EDV-Programme und -Anwendungen, medizinische Hilfsmittel, Ausrüstungen für Flughäfen und die Flugsicherheitskontrolle, Sportprodukte, Musikinstrumente, Umweltdienstleistungen sowie Internet- und drahtlose Kommunikationsdienstleistungen. Gemäß der Mitteilung über die Beschaffung von Verteidigungsgütern wurde die Klassifizierung von Ausrüstung und Dienstleistungen für den Verteidigungsbereich verbessert, indem die bestehenden und verstreuten Codes zur schlüssigeren Darstellung in neuen Gruppen und Klassen zusammengefasst wurden und indem neue Codes hinzugefügt wurden, z. B. für Militärforschung und Militärtechnologie. Um schließlich die Lektüre und das Verständnis des Anwendungsbereichs der EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen zu verbessern, wurden die Änderungen der CPV-Codes in die Verweise aufgenommen, die Gegenstand der Anhänge zu den Richtlinien auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens sind, d.h. der Richtlinie 2004/17/EG und 2004/18/EG. An dieser Stelle sollte jedoch betont werden, dass sich diese Anpassung nicht auf den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinien selbst auswirkt. Zwischen der Veröffentlichung der Verordnung und ihrer Anwendung werden sechs Monate liegen, so dass die CPV-Nutzer die entsprechenden Anpassungen an ihren elektronischen Systemen vornehmen können. Die Verordnung ist abrufbar unter: http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/e-procurement_de.htm#cpv Social Bookmarking |
Quelle: europa.eu/rapid - IP/07/1787 |
zurück zum Archiv |