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10.09.2010 - 06:15:20

11.08.2005
Schwellenwerte für EU-Ausschreibungen
Mit der Verordnung 1874/2004 hat die Europäische Kommission die Schwellenwerte für die Veröffentlichung von Ausschreibungen geändert. Ab 236.000 € im Bereich Lieferleistungen und Dienstleistungen und ab 5.923.000 € im Bereich Bauleistungen müssen öffentliche Vergaben europaweit ausgeschrieben werden. Das bedeutet, dass Ausschreibungen, deren Auftragssumme voraussichtlich diese Werte überschreitet, an das Euopäische Veröffentlichungsamt in Luxembourg gemeldet werden müssen. Von dort gelangen die Ausschreibungen dann in die Datenbank VergabeReport.

Verordnung (EG) Nr. 1874/2004 der Kommission vom 28. Oktober 2004 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für die Anwendung auf Verfahren zur AuftragsvergabeText von Bedeutung für den EWR
Amtsblatt Nr. L 326 vom 29/10/2004 S. 0017 - 0018

Quelle: VergabeReport intern

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