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Zur Zeit befinden sich zwei Richtlinienvorschläge zum europäischen Vergabewesen
im Rechtsetzungsprozess. Es handelt sich dabei um die Dokumente KOM(2000)275
endg. vom 10.05.2000 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher
Lieferaufträge, Dienstleistungsaufträge und Bauaufträge, sowie
KOM(2000)276 endg. vom 10.05.2000 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch
Auftraggeber im Bereich Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung.
Den Stand der Gesetzgebungsarbeiten der EU können Sie in der Datenbank PreLex
aktuell verfolgen:
Mit diesen Richtlinienvorschlägen soll der Rechtsrahmen für die Vergabe
öffentlicher Aufträge moderner, einfacher und flexibler gestaltet werden.
Im Einzelnen werden u.a. folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- Übersichtlichkeit der Rechtsgrundlagen: Die zur Zeit geltenden drei Richtlinien
für den öffentlichen Sektor in den Bereichen Bauaufträge, Lieferaufträge
und Dienstleistungsaufträge sollen zu einem Richtlinientext verschmolzen
werden.
- Technische Spezifikationen: Die rechtlichen Grundlagen sollen die Berücksichtigung
technischer Innovationen ermöglichen.
- Schwellenwerte: Die Ermittlung der Schwellenwerte für die Auftragsvergabe
soll vereinfacht werden. Zur Zeit werden aufgrund der Umsetzung des WTO-Übereinkommens
über öffentliche Ausschreibungen unterschiedliche Berechnungsgruindlagen
angewendet. In Zukunft sollen die Schwellenwerte ausschließlich in EURO
ausgedrückt werden.
- Codes: Zukünftig soll für die Codierung von Ausschreibungen ausschließlich
das Common Procurement Vocabulary (CPV) verwendet werden.
- Sektor Telekommunikation:
- Zuschlagskriterien:
- Elektronische Beschaffung:
- Neues Verhandlungsverfahren:
- Abschluss von Rahmenvereinbarungen:
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