Seit 1972 wurden nach und nach die insgesamt sieben
Vertragstypen der "Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von
DV-Leistungen (BVB)" als Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand bei der
Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen und -geräten eingeführt. Im Auftrag
des Kooperationsausschusses Automatisierte Datenverarbeitung Bund/Länder/
Kommunaler Bereich (KoopA-ADV) hat eine Arbeitsgruppe der öffentlichen Hand
unter Federführung des Bundesministeriums des Innern neue, die BVB ablösende
Vertragstypen (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen,
EVB-IT) entwickelt. Das gesamte Anwendungsspektrum der BVB wird durch die
bisher vorliegenden vier EVB-IT-Vertragstypen (Kauf, Dienstleistung, Überlassung
von Standardsoftware gegen Einmalvergütung, Instandhaltung von Hardware,
Pflege von Standardsoftware) nicht vollständig abgedeckt. Daher ist bis
zur Veröffentlichung und Einführung aller vorgesehenen EVB-IT-Vertragstypen
(u.a. Vertragstypen für die Beschaffung von IT-Systemen sowie für Planung
und Realisierung von IT-Vorhaben) und der damit einhergehenden vollständigen
Ablösung der BVB durch EVB-IT bei jeder IT-Beschaffung zu entscheiden, ob
der Vertrag auf der Grundlage von EVB-IT oder BVB abzuschließen ist. Hinweise,
in welchen Fällen bereits EVB-IT anwendbar sind oder noch auf BVB zurückzugreifen
ist, finden Sie hier.
Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen
(BVB);
Server: www.kbst.bund.de
Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen
(EVB-IT)
Server: www.kbst.bund.de
Nutzerhinweise
(pdf-Datei; Server: www.kbst.bund.de) für die Nutzung der EVB-IT
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