VERGABERECHT

Vergaberecht 30.07.2010 - 03:44:26

Bekanntmachungsmuster in der Schweiz

Bekanntmachung des Zuschlags nach § 14 VRöB zur IVöB
 
Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber veröffentlichen bei im Staatsvertragsbereich erfolgten Zuschlägen spatestens 72 Tage nach dessen Erteilung eine Bekanntmachung [...]. Diese Bekanntmachung enthält folgende Angaben:
   
a. Art des angewandten Verfahrens;
b. Gegenstand und Umfang des Auftrags;
c. Name und Adresse der Auftraggeberin oder des Auftraggebers;
d. Datum des Zuschlags;
e. Name und Adresse der berücksichtigten Anbieterin oder des berücksichtigten Anbieters;
f. Preis des berücksichtigten Angebots.






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