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Angaben in den Ausschreibungsunterlagen nach § 14 VRöB zur
IVöB
Die Ausschreibungsunterlagen enthalten mindestens:
a. Name und Anschrift der Auftraggeberin oder des Auftraggebers;
b. Gegenstand und Umfang des Auftrags;
c. Stelle, wo zusätzliche Auskünfte verlangt werden können;
d. Sprache der Angebote und Unterlagen;
e. Adresse und Frist für die Einreichung des Antrages auf Teilnahme
im selektiven Verfahren oder für die Einreichung des Angebots;
f. Dauer der Verbindlichkeit des Angebots;
g. Eignungskriterien und zu erbringende Nachweise;
h. Besondere Bedingungen betreffend Varianten, Teilangebote und Bildung
von Losen;
i. Zuschlagskriterien sowie deren Rangordnung oder Gewichtung;
j. Zahlungsbedingungen
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